Die Deutsche Rentenversicherung

Trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Die Deutsche Rentenversicherung hilft dabei. Sie finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

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Anmerkung:

  • Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.
    Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Voraussetzungen:
  • Das Nicht-Ausüben des Berufs aus gesundheitlichen Gründen
  • Wartezeit von 15 Jahren
  • Sie erhalten keine Leistungen einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung
  • Eine medizinische Leistung reicht nicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen
  • Außerdem: Beamte haben generell keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung
Förderhöhe:
  • Bis zu den kompletten Maßnahmekosten

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Wir sind eine geprüfte Ausbildungsstätte:

Die Ausbildung bei uns erfolgt durch erfahrene, praxisnahe Dozenten. Darüber hinaus sind wir CERT-Zertifiziert.

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