Qualifizierung zum Ausbildungs­fahr­lehrer

Wer als angestellter Fahrlehrer in einer Ausbildungs­fahrschule oder als selbst­ständiger Fahrlehrer einer Fahrschule, Fahrlehrer­anwärter ausbilden möchte, bedarf einer Ausbildungs­fahrlehr­erlaubnis.

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Anmerkung:

  • Als Fahrlehrer sind Sie dafür verantwortlich, qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Während unseres fünftägigen Ausbildungsfahrlehrer-Lehrgang bereiten wir Sie auf alle didaktischen Eventualitäten vor.
Voraussetzungen:
  • Wer ein 5 tägiges Einweisungsseminar nach §§ 16 und 35 FahrlG besucht und
  • in den letzten 5 Jahre, 3 Jahre Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht der Klasse B hauptberuflich ausgebildet hat.
Inhalte:

Einweisung gemäß § 4  Anlage 4 FahrlAusbVO

  • Kompetenz 1 – Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
  • Kompetenz 2 – Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Kompetenz 3 – Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern
  • Kompetenz 1 – Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Kompetenz 2 – Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
  • Kompetenz 1 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
  • Kompetenz 2 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung
  • Kompetenz 3 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Kompetenz 1 – Rückmelden
  • Kompetenz 2 – Beraten
Dauer:
  • 5 Tage
Lehrgangstermine

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Wir sind eine geprüfte Ausbildungsstätte:

Die Ausbildung bei uns erfolgt durch erfahrene, praxisnahe Dozenten. Darüber hinaus sind wir CERT-Zertifiziert.

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