Qualifizierung zum Ausbildungsfahrlehrer
Wer als angestellter Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule oder als selbstständiger Fahrlehrer einer Fahrschule, Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, bedarf einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Anmerkung:
- Als Fahrlehrer sind Sie dafür verantwortlich, qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Während unseres fünftägigen Ausbildungsfahrlehrer-Lehrgang bereiten wir Sie auf alle didaktischen Eventualitäten vor.
Voraussetzungen:
- Wer ein 5 tägiges Einweisungsseminar nach §§ 16 und 35 FahrlG besucht und
- in den letzten 5 Jahre, 3 Jahre Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht der Klasse B hauptberuflich ausgebildet hat.
Inhalte:
Einweisung gemäß § 4 Anlage 4 FahrlAusbVO
- Kompetenz 1 – Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
- Kompetenz 2 – Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
- Kompetenz 3 – Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern
- Kompetenz 1 – Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
- Kompetenz 2 – Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
- Kompetenz 1 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
- Kompetenz 2 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung
- Kompetenz 3 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
- Kompetenz 1 – Rückmelden
- Kompetenz 2 – Beraten
Dauer:
- 5 Tage
Lehrgangstermine
- Die genaue Übersicht unserer Veranstaltungen und Termine finden Sie hier oder kontaktieren Sie uns direkt.
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Wir sind eine geprüfte Ausbildungsstätte:
Die Ausbildung bei uns erfolgt durch erfahrene, praxisnahe Dozenten. Darüber hinaus sind wir CERT-Zertifiziert.
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