Fahrlehrer­ausbildung Klasse BE -

Grundausbildung und Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

Die Fahrlehrerausbildung in der Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Fahrlehrerberuf in den Fächern Pädagogik, Technik, Recht, Fahrlehrerrecht und Verkehrsverhalten ausgebildet.

Außerdem bereiten wir Sie während Ihrer Ausbildung ausführlich auf alle Prüfungen vor.

Rufen Sie uns an.

Wir freuen uns auf Sie.

Voraussetzungen:
  • Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen.
    Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne.
  • Mindestalter: 21 Jahre (der Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren ist möglich)
  • Körperliche und geistige Eignung: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem polizeilichen Führungszeugnis
  • Berufsausbildung: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung
  • Sprachkenntnisse: ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
  • Führerschein: Besitz der Fahr-Erlaubnis-Klasse B seit mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre und der Klasse BE bis spätestens zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung oder vor dem 01.01.1999 der Klasse 3.
Ablauf der Ausbildung
  • Nach der 1-monatigen Einführungs­phase, in der Sie den typischen Ablauf eines Fahrschul­betriebs kennenlernen und in der Sie ein Orientierungs­praktikum in einer Ausbildungs­fahrschule absolvieren,
  • folgt die 7 Monate andauernde theoretische und praktische Ausbildung in unserem Haus und eine 1-wöchige Hospitation in einer Ausbildungs­fahrschule.
  • Der letzte Teil der Fahrlehrer-Ausbildung besteht aus einem mindestens viermonatigen Praktikum in einer Ausbildungs­fahrschule.

Der praktische Teil der Fahrlehrer-Ausbildung:

  • Fahren mit PKW und Anhänger
  • Vorbereitungs­übungen für die fahrpraktische Prüfung

Die Hospitationsphase:

  • Sie besuchen eine Ausbildungs­fahrschule und nehmen dort am theoretischen sowie praktischen Unterricht teil, indem Sie ihn beobachten.
  • Im Anschluss werten Sie Ihre Beobachtungs­ergebnisse aus und halten sie für Ihre spätere Unterrichts­planung fest.

Wie sieht die Praktikumsphase aus?

  • In dieser wichtigen Phase bilden Sie zuerst unter Beobachtung eines Ausbildungs­fahrlehrers in Theorie und Praxis aus.
  • Anschließend können Sie die Ausbildung bis zur Führerschein­prüfung der Fahrschüler selber durchführen. Unsere Ausbildungs­fahrlehrer stehen Ihnen jedoch jederzeit bei Fragen zur Seite.

Die Prüfungen zur Erlangung der Fahrlehrer-Erlaubnis:

  • Fahrpraktische Prüfung: Prüfungsgebiet Köln-Mühlheim, Bedingungen: ähnlich der bereits durchgeführten eigenen Führerschein­prüfung.
  • Schriftliche Prüfung: Die Prüfung folgt der theoretischen Ausbildung, die Sie bei uns erhalten und wird vor dem Fahrlehrer-Prüfungs­ausschuss abgelegt.

    • Die Prüfung besteht aus folgenden Themen:
    • Verkehrsverhalten
    • Recht
    • Technik
    • Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden sowie
    • wahlweise erziehen oder beurteilen
  • Mündliche Prüfung: Die letzte Prüfung ist eine mündliche mit einer ungefähren Dauer von 30 Minuten.
  • Die Prüfer stellen Ihnen Fragen aus ihrem jeweiligen Fachgebiet (Jurist, Pädagoge, technischer Sach­ver­ständiger und Fahrlehrer)

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung

  • erhalten Sie eine auf 2 Jahre befristete Anwärter­befugnis und den ersten Anwärter­schein für den Beruf des Fahrlehrers.
  • Danach erfolgt innerhalb der 2-jährigen Anwärter­befugnis das Praktikum in einer Ausbildungs­fahrschule.
    Dieses Praktikum wird von einem 2-tägigen und einer 1-wöchigen Reflexion bei uns im Hause unterbrochen.
  • Diese beiden Seminare/Reflexionen sollen dem Erfahrungs­austausch dienen und es sollen hier die Praktika aufbereitet werden. Zum Ende dieses individuellen Praktikums, dessen Dauer mindestens 4 Monate betragen muss, erfolgt eine weitere Prüfung. In dieser stellen Sie Ihre Fähigkeiten mit zwei Lehrproben dar, in denen es um die Ausbildung von Fahrschülern in Theorie und Praxis geht.
    Nach dem erfolgreichen Ablegen dieser Lehrproben erhalten Sie Ihre unbefristete Fahrlehrerlaubnis und Ihnen wird Ihr endgültiger Führerschein der Klasse BE ausgestellt.
Finanzierung
  • Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Ausbildungskosten durch eine Bezuschussung oder Unterstützung, z. B. durch die Agentur für Arbeit, durch BAföG, durch die Rentenversicherung oder die Bundeswehr zu verringern. Die Zertifizierung unserer Fahrlehrerausbildungsstätte und unsere Kontakte zu den Maßnahmeträgern ermöglicht es uns auch in Ihrem Fall eine sinnvolle und umsetzbare Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
  • Vereinbaren Sie am besten noch heute ein persönliches Beratungsgespräch mit uns.
Lehrgangstermine

Aus der Fahrschule CityDrive, 2011 in Wuppertal gegründet, ist in der Zwischenzeit die Fahrlehrer-Fachschule CityDrive hervorgegangen.

Seit 2018 geben wir unsere Erfahrungen und unser Know-how an Anwärter für den Fahrlehrer-Beruf weiter und bieten ebenfalls für Kollegen Fortbildungen an.

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