Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer bei CityDrive
Der Gesetzgeber schreibt Ausbildungsfahrlehrer gem. § 53 Fahrlehrergesetz alle vier Jahre eine spezielle Fortbildung von einem Tag vor.
Bei CityDrive können Ausbildungsfahrlehrer in angenehmen Ambiente und mit der Unterstützung modernster Lehrmethoden und hoch qualifizierter Dozenten ihr Wissen auffrischen.
Wir beraten Sie gern.
CityDrive – die erste Fahrlehrer-Fachschule im Bergischen Land.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Anmerkung:
- Die Pflicht ist erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen Ausbildungsfahrlehrer zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer sind.
- Danach ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine weitere Ausbildungstätigkeit angestrebt wird oder nicht.
Inhalt der Fortbildung
- Die Rolle der Ausbildungsfahrschule in der neuen Fahrlehrerausbildung
- „Lehrpraktikum“
- Der richtige Ausbildungsplan
- einzuhaltende Vorgaben
- Arbeitsrechtliche Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis
- Gestaltung der Lehrproben
Sie möchten Ihre Fahrlehrer-Fortbildung bei uns absolvieren?
Dann klicken Sie hier, um mehr über die Fördermöglichkeiten zu erfahren und finden Sie den passenden Kurs für sich.
Wir sind eine geprüfte Ausbildungsstätte:
Die Ausbildung bei uns erfolgt durch erfahrene, praxisnahe Dozenten. Darüber hinaus sind wir CERT-Zertifiziert.
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