Fortbildung für Ausbildungs­fahr­lehrer bei CityDrive

Der Gesetzgeber schreibt Ausbildungs­fahr­lehrer gem. § 53 Fahrlehrer­gesetz alle vier Jahre eine spezielle Fortbildung von einem Tag vor.

Bei CityDrive können Ausbildungs­fahr­lehrer in angenehmen Ambiente und mit der Unterstützung modernster Lehrmethoden und hoch qualifizierter Dozenten ihr Wissen auffrischen.

Wir beraten Sie gern.
CityDrive – die erste Fahrlehrer-Fachschule im Bergischen Land.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

Anmerkung:

  • Die Pflicht ist erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen Ausbildungs­fahr­lehrer zu erfüllen, die schon Ausbildungs­fahr­lehrer sind.
  • Danach ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unab­hängig davon, ob eine weitere Ausbildungs­tätigkeit an­ge­strebt wird oder nicht.

Inhalt der Fortbildung

- Die Rolle der Ausbildungsfahrschule in der neuen Fahrlehrerausbildung

- „Lehrpraktikum“

- Der richtige Ausbildungsplan

- einzuhaltende Vorgaben

- Arbeitsrechtliche Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis

- Gestaltung der Lehrproben


Sie möchten Ihre Fahrlehrer-Fortbildung bei uns absolvieren?

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Wir sind eine geprüfte Ausbildungsstätte:

Die Ausbildung bei uns erfolgt durch erfahrene, praxisnahe Dozenten. Darüber hinaus sind wir CERT-Zertifiziert.

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